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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Detlef Klockow Maschinenbau GmbH für den Fall, dass Sie bei uns bestellen und wir Lieferant sind (Stand: 01.01.2014): 

1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden „Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen“. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn in der Annahme des Bestellers oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird und der Lieferant der Vereinbarung der AGBs des Bestellers nicht ausdrücklich widersprochen hat. 

2. Angebote und Angebotsunterlagen
Kostenvoranschläge und Angebote sind für die Dauer von 14 Kalendertagen verbindlich.

3. Auftragserteilung  
Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn der Lieferer die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen Lieferer und Besteller ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. 
Der Lieferer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Anweisungen), durch unklare oder mündliche Angaben ergeben. 

4. Preise  
Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

5. Zahlung  

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.

 
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

Zahlt der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen. 

6. Lieferung und Montage  
Lieferungen erfolgen ab Werk. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 

Der Lieferer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Lieferer nicht zu vertreten hat. 

Gerät der Lieferer mit einer Lieferung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt. 

7. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme  
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin , soweit nichts anderes bestimmt ist. 

Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. 

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. 

Die Sendung wird vom Lieferer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken versichert. 

Die Abnahme der Lieferung hat unverzüglich zu erfolgen. 

8. Gewährleistung  
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchungen erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn dem Lieferanten nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Besteller genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Lieferanten nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. 

9.Schadenersatz  
Die Haftung des Lieferers richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche- auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Lieferer, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Lieferers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von Euro 1 Mio. (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 

10. Eigentumsvorbehalt 
Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand  
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und dem Lieferer ist das Amtsgericht und Landgericht Berlin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 

Soweit der Vertrag oder die Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 

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